Letzte Hürde gemeistert! Tigers zurück in der easyCredit BBL
Nun ist es amtlich. Die Tigers Tübingen spielen in der kommenden Saison 2023/2024 wieder in der easyCredit Basketball Bundesliga. Die Entscheidung wurde den Schwaben durch die Ligazentrale in Köln jüngst übermittelt. Damit kehren die Raubkatzen nach fünf Jahren in der BARMER 2. Basketball Bundesliga wieder ins deutsche Basketball-Oberhaus zurück. Dazu General Manager Jascha Maus: „Wir freuen uns sehr über die endgültige Lizenzerteilung. Diese ist das Ergebnis von zwei Jahren intensiver Arbeit in unserer Organisation. Wir gehen die neue Saison in der easyCredit BBL mit Respekt und gleichzeitig voller Motivation an, um den eingeschlagenen Weg unseres Klubs weiter erfolgreich fortzuführen. Die auf und abseits des Feldes gleichermaßen vorangetriebene Entwicklung steht dabei über allem. Nun überwiegt aber erst einmal die Vorfreude – Tübingen ist zurück in der Bundesliga!“
Die Vorgabe der BBL (auflösende Bedingung), das Eigenkapital rechtsverbindlich zum 30. Juni 2024 von 100.000 Euro auf 250.000 Euro zu erhöhen, wurde seitens der Tigers Tübingen bereits jetzt erfüllt. Schon bei Gründung der Aktiengesellschaft bestand die Absicht, das Eigenkapital zu erhöhen, um fit für die erste Liga zu sein. Aber dann kam die Corona-Krise dazwischen. Neben dem bisherigen Alleinaktionär SV 03 Tübingen e. V. setzen sich die Aktionäre nun wie folgt zusammen: GMG GmbH & Co. KG, Zeltwanger Holding GmbH, Eutect GmbH, Mey Generalbau GmbH, Anja und Stefan Herrmann, Professor Dr. Michael Bamberg, Sandra Ebinger und Hans Lamparter.
Erhöhung des Eigenkapitals um BBL-Teilnahme zu ermöglichen
„Die neuen Aktionäre erwarten keine Dividende; es geht allein darum, den Aufstieg zu ermöglichen“, so Professor Bamberg stellvertretend für alle. Bamberg, der zugleich Vorstandsvorsitzender ist, erklärt weiter: „Wir haben deutlich gemacht, dass wir alles Geld in die Entwicklung des Klubs stecken werden und deshalb kein Raum für Gewinnausschüttungen ist.“ Auch die Spekulation mit Tigers-Aktien ist ausgeschlossen. Aktien können gemäß Satzung nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats veräußert werden (vinkulierte Namensaktien). Auch die Einflussnahme der neuen Aktionäre auf die sportliche Führung ist ausgeschlossen. Gerade die Rechtsform der AG schließt die unmittelbare Einflussnahme von Gesellschaftern auf das Management aus. Außerdem hat der Stammverein SV 03 Tübingen bei Satzungsänderungen ein Veto-Recht und kann so zum Beispiel alleine sicherstellen, dass am Gesellschaftszweck, nämlich Förderung und Vermarktung seiner Basketballmannschaften, nicht gerüttelt wird.
von Tobias Fischer