Weiterhin mit Zuschauern! Hier die Regeln im Überblick
In Baden-Württemberg sind Veranstaltungen mit Zuschauern weiterhin grundsätzlich erlaubt. Darauf hat sich die Landesregierung unter […]
In Baden-Württemberg sind Veranstaltungen mit Zuschauern weiterhin grundsätzlich erlaubt. Darauf hat sich die Landesregierung unter […]
In Baden-Württemberg sind Veranstaltungen mit Zuschauern weiterhin grundsätzlich erlaubt. Darauf hat sich die Landesregierung unter der Leitung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann verständigt. Maximal sind 750 Zuschauer erlaubt. Dazu kommt die Auflage, dass maximal 50 Prozent des Fassungsvermögens einer Örtlichkeit ausgereizt werden dürfen. Somit dürfen die Tigers Tübingen zukünftig auch weiterhin Zuschauer begrüßen.
Für das kommende Heimspiel am Samstag, den 11. Dezember 2021 gegen die Artland Dragons in der Volksbank Arena gelten daher folgende Regelungen:
Für alle, die einen Schnelltest benötigen, stehen sowohl in Tübingen als auch in Reutlingen eine Vielzahl an Teststationen zur Verfügung. Eine Teststation vor der Volksbank Arena ist aufgrund der Nachbesserungen der Landesregierung aktuell nicht vorgesehen.
Teststation Marktplatz vor dem Rathaus – Tübingen:
Montag bis Samstag: 8:30 bis 18 Uhr
Teststation Uhlandbad – Tübingen:
Montag bis Samstag: 8:30 bis 18 Uhr
Teststation Stadtbücherei – Tübingen
Montag bis Freitag: 9 bis 18 Uhr; Samstag: 9 bis 13 Uhr
Teststation Haagtorplatz – Tübingen:
Montag bis Samstag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 19 Uhr
Testzentrum am Eugen-Bolz-Platz – Rottenburg:
Montag bis Samstag: 9 bis 18 Uhr. Pausenzeiten von 12 bis 13 Uhr und 15:15 bis 16 Uhr